3.3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der vorliegend angefochtenen Verfügung vom 17. September 2024 in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre ABI-Gutachten vom 17. Juli 2023, in dessen Rahmen die Beschwerdeführerin in den Disziplinen Allgemeine Innere Medizin, Psychiatrie, Orthopädie, Neurologie und Otorhinolaryngologie untersucht wurde. Die ABI-Gutachter stellten interdisziplinär folgende Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit (VB 191 S. 8 f.):