2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 17. September 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. In Aufhebung der angefochtenen Verfügung seien der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Leistungen zuzusprechen. -3- 2. Es sei ein Gerichtsgutachten einzuholen. Eventualiter sei die Angelegenheit im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zur Vornahme weiterer Beweisabklärungen zurückzuweisen. 3. Unter o/e-Kostenfolge."