1.4. Die Beschwerdeführerin meldete sich am 29. September 2022 erneut zum Leistungsbezug an. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten des Ärztlichen Begutachtungsinstituts GmbH Basel [ABI] vom 17. Juli 2023). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und dem Einholen einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 7. Mai 2024 verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 17. September 2024 den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente.