4.4.2.3. Im Abschlussbericht der Stiftung E._____ für den Zeitraum 1. Juni bis 31. August 2021 wurde festgehalten, das externe Arbeitstraining habe abgebrochen werden müssen. Die Präsenz habe nur bedingt bei 4 Stunden an 4 Tagen stabilisiert werden können und es sei zu vielen Absenzen gekommen. Die Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit seien eingeschränkt und lägen bei 10-20 %. Der Beschwerdeführer sei nicht vermittelbar für eine Anstellung im ersten Arbeitsmarkt. Denkbar sei eine Anstellung in geschütztem Rahmen. Hinsichtlich der Gründe dafür, dass die vereinbarten Ziele nicht hätten erreicht werden können, verwies die "Ressortleiterin -8-