Kritisiert werde hauptsächlich, dass er sich, etwa bei der Beurteilung der Angststörung, ausschliesslich auf die subjektiven Angaben des Beschwerdeführers gestützt habe. Es werde auch auf dissoziative Zustände hingewiesen, welche er nicht erwähnt habe, und auch seine Beurteilung der ICF-Kriterien werde kritisch beurteilt. Weiter werde bemängelt, seine Schlussfolgerungen seien weder schlüssig noch nachvollziehbar.