Die Gutachter diagnostizierten noch weitere (ausschliesslich) somatische Gesundheitsstörungen, welche die Arbeitsfähigkeit indes nicht einschränkten (vgl. VB 302 S. 106 f.). Zur Arbeitsfähigkeit führten sie aus, in der bisherigen Tätigkeit als Koch bestehe aus rheumatologischer Sicht keine Arbeitsfähigkeit mehr und liege aus psychiatrischer und neuropsychologischer Sicht eine Arbeitsfähigkeit von 80 % vor. In einer angepassten Tätigkeit bestehe aus rheumatologischer Sicht für leichte Tätigkeiten (rückenschonend) eine Arbeitsfähigkeit von 90 %.