2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 22. Oktober 2024 die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Verfügung vom 6. November 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Monica Armesto, Advokatin, Frick, zu seiner unentgeltlichen Vertreterin ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: