2. 2.1. Gegen diese beiden Verfügungen erhob der Beschwerdeführer am 7. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügungen vom 5. September 2024, zugestellt am 7. September 2024 und vom 17. September 2024, zugestellt am 20. September 2024, seien aufzuheben und die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine ganze Invalidenrente nach Massgabe einer Invalidität von mindestens 70 % auszurichten.