Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, welche auch die Einholung eines bidisziplinären Gutachtens (Fachgebiete Rheumatologie und Psychiatrie inkl. neuropsychologischer Zusatzabklärung) umfassten. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren, der Einholung einer ergänzenden Beurteilung des begutachtenden Psychiaters sowie Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügungen vom 5. und 17. September 2024 vom 1. September 2021 bis 31. Dezember 2023 eine Viertelsrente und ab dem 1. Januar 2024 eine Invalidenrente von 47.5 % einer ganzen Rente zu.