1.2. Am 16. August 2019 meldete sich der Beschwerdeführer aufgrund einer Verschlechterung seines Gesundheitszustandes erneut zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der IV an. Vom 11. August 2020 bis im August 2021 gewährte ihm die Beschwerdegegnerin berufliche Reintegrationsmassnahmen, welche sich als nicht zielführend erwiesen und deshalb eingestellt wurden. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen, welche auch die Einholung eines bidisziplinären Gutachtens (Fachgebiete Rheumatologie und Psychiatrie inkl. neuropsychologischer Zusatzabklärung) umfassten.