Es hätten sich Ein- und Durchschlafstörungen aufgrund von chronischen Schmerzzuständen an verschiedenen Stellen des Bewegungsapparates gezeigt (VB 137 S. 3 f.). Zu diesen Ausführungen nahmen die Gutachter am 2. Mai 2023 Stellung (vgl. E. 4.1.2. hiervor). Der orthopädische Gutachter führte überzeugend aus, dass sich im Bericht der Rehaklinik C._____ vom 1. Dezember 2022 aus somatischer Sicht keine neuen Befunde und Diagnosen finden lassen würden. Aus psychiatrischer Sicht wurde sodann im Austrittsbericht der Rehaklinik C.___