6.2.2. Soweit die Beschwerdeführerin vorbringt, sie habe aufgrund ihrer starken Schmerzen schlaflose Nächte, weshalb sie am darauffolgenden Tag erschöpft sei, so hat der psychiatrische Gutachter diesem Umstand in seiner und schliesslich auch in der interdisziplinären Beurteilung Rechnung getragen. Indes wurde im Gutachten überzeugend festgehalten, dass die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin durch die Behandlung mit einem schlafanstossenden Antidepressivum etwas verbessert werden könne. Hierdurch könnten die beklagten schmerzbedingten Schlafstörungen und die Schmerzwahrnehmung günstig beeinflusst werden (VB 114 S. 13 und 43).