relativen Spinalkanalstenose L4/5. Hier würden aber noch ausreichende Platzverhältnisse bestehen und die Symptomatik der Beschwerdeführerin passe nicht zu einer Claudicatio spinalis, sondern eher zu einem spondylogenem Schmerzsyndrom. Aufgrund der klinischen und radiologischen Befunde würden auch im Bereich der LWS keine operativen Massnahmen empfohlen werden (VB 127 S. 2). Zu diesem Bericht nahm der orthopädische ABI-Gutachter am 2. Mai 2023 Stellung und führte hierzu nachvollziehbar aus, dass das Kantonsspital D._____ die Befunde und Einschätzungen des ABI-Gutachtens vollumfänglich bestätige (vgl. E. 4.1.2. hiervor).