5.3. Die Beschwerdeführerin wurde im Rahmen der polydisziplinären ABI-Be- gutachtung am 24. und 25. August sowie am 1. September 2021 fachärztlich umfassend und in Kenntnis der Vorakten (VB 114 S. 17 ff.) sowie unter Berücksichtigung der geklagten Beschwerden (VB 114 S. 7 ff.) untersucht. Das Gutachten beruht auf allseitigen Untersuchungen der beteiligten medizinischen Fachrichtungen (VB 114 S. 7, 29 ff., 36 ff., 46 ff. und 59 ff.) und bezieht die entsprechenden Teilgutachten mit ein. Die Beurteilung der medizinischen Situation sowie die fachärztlichen Schlussfolgerungen sind nachvollziehbar begründet (VB 114 S. 10 ff.).