Dies sei ein Hinweis darauf, dass sie nicht an einer langandauernden, mittelschweren oder schweren Depression leide. Im Klinikbericht sei auch erwähnt worden, dass vor allem soziale Belastungen, Angst um die Arbeitsstelle und finanzielle Sorgen die Beschwerdeführerin belasten würden. Somit würden sich keine Hinweise auf eine eigenständige, langandauernde mittelschwere oder schwere Depression finden. Zusammenfassend wurde aus psychiatrischer Sicht konstatiert, dass auch in Anbetracht der in der Zwischenzeit eingegangenen Akten an den Schlussfolgerungen gemäss Gutachten vom 18. Oktober 2021 festgehalten werde.