Hinsichtlich der psychischen Beschwerden führten die ABI-Gutachter aus, die Rehaklinik C._____ habe im Austrittsbericht vom 1. Dezember 2022 eine chronische Schmerzstörung und eine mittelgradige depressive Episode diagnostiziert. Die Diagnose einer chronischen Schmerzstörung sei unbestritten und auch in ihrem Gutachten gestellt worden. Bei Eintritt in die Klinik sei die Beschwerdeführerin mitteilungsbereit und zugewandt gewesen. Die Sprachmodulation sei unauffällig gewesen. Es seien Grübeln, Zukunftsängste, gedrückte Stimmung, Verzweiflung und mittelschwer reduzierte Schwingungsfähigkeit, leichte Affektlabilität und verminderter Antrieb und Interesse erwähnt worden.