es habe sich weder die Indikation für eine Infiltration noch für eine Operation ergeben. Dieser Untersuchungsbericht bestätige somit ihre Einschätzung aus orthopädischer Sicht des Gutachtens. Zur -7- Arbeitsfähigkeit sei im Bericht nicht Stellung bezogen worden. Auch im Bericht der Rehaklinik C._____ vom 1. Dezember 2022 würden sich keine neuen somatischen Befunde und Diagnosen finden lassen, die nicht bereits im Gutachten berücksichtigt worden seien. Zusammenfassend bestehe also aus somatischer Sicht eine unveränderte Situation zum Gutachten, weshalb somatisch auch keine veränderte Einschätzung der Arbeitsfähigkeit resultiere (VB 143 S. 1).