4. 4.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in ihrer Verfügung vom 13. Dezember 2023 in medizinischer Hinsicht auf das polydisziplinäre ABI-Gutachten vom 18. Oktober 2021 (VB 114), welches eine allgemeininternistische, eine orthopädische, eine psychiatrische sowie eine neurologische Beurteilung -5- beinhaltet. Im ABI-Gutachten wurden interdisziplinär folgende Diagnosen gestellt (VB 114 S. 10 f.):