1.3. Die Beschwerdegegnerin räumte der Beschwerdeführerin mit eingeschriebenem Brief vom 27. Juli 2023 – unter Beilage verschiedener im Vorbescheidverfahren eingegangener medizinischer Akten – die Möglichkeit zur Einreichung einer weiteren allfälligen Stellungnahme ein (Vernehmlassungsbeilage [VB] 146). Die Beschwerdeführerin konnte diesen aufgrund ihrer Abwesenheit (Auslandaufenthalt infolge eines Todesfalls) nicht rechtzeitig bei der Poststelle abholen, weshalb der eingeschriebene Brief an die Beschwerdegegnerin zurückgeschickt worden ist (vgl. Beschwerde S. 1 und VB 148 S. 2).