1.2. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch die Ärztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI) polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 18. Oktober 2021). Unter Berücksichtigung der im Vorbescheidverfahren vorgebrachten Einwände sowie der zusätzlich eingereichten medizinischen Berichte stellte die Beschwerdegegnerin Ergänzungsfragen an die ABI-Gutachter. Gestützt auf deren Beurteilung wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 13. Dezember 2023 ab.