1. 1.1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 8. Mai 2017 zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und zog die Akten des Krankentaggeldversicherers bei. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 13. Februar 2020 das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ab.