1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 27. Juni 2023 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht, insbesondere hielt sie Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sprach sie dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 5. September 2024 eine Rente im Umfang von 60 % einer ganzen Rente ab dem 1. Dezember 2023 zu. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. Oktober 2024 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: