Um die gesundheitlichen Einschränkungen des Beschwerdeführers abschliessend und gesamtheitlich beurteilen zu können, sind – Dr. med. B._____ folgend – durch die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen insbesondere aus psychiatrischer Sicht vorzunehmen. Hierbei ist auch die Arbeits- und Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers im Zeitraum zwischen dem Sturzereignis vom 23. März 2023 und der operativen Versorgung des Knies vom 18. Juli 2023 zu beurteilen. 4. 4.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde teilweise gutzuheissen, die angefochtene Verfügung vom 4. September 2024 aufzuheben und die Sache zur weiteren Abklärung und zur Neuverfügung zurückzuweisen.