2.2. Die nun angefochtene Verfügung vom 4. September 2024 (VB 160) nimmt Bezug auf den RAD-Bericht von Dr. med. B._____ vom 26. Juli 2024 (VB 159), welchem dessen Bericht vom 19. März 2024 vorangeht (VB 150). Demgemäss seien nach dem Sturzereignis vom 23. März 2023 im weiteren Verlauf am 18. Juli 2023 eine arthroskopische Innen- und Aussenmeniskusteilresektion, eine Knorpelglättung und eine Teilsynovektomie links durchgeführt worden. Dieser Eingriff lasse eine maximal sechswöchige Arbeitsunfähigkeit (in jeglicher Tätigkeit) rechtfertigen. Für die Zeit vom Sturzereignis bis zum Eingriff nahm Dr. med. B._____ keine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit vor.