2. 2.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der ursprünglichen rentenablehnenden Verfügung vom 16. Februar 2021 soweit ersichtlich auf die Ausführungen von Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, RAD, vom 11. November 2020 und 5. Juli 2017. Demgemäss sei die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers aufgrund der Schulterbeschwerden in angestammter Tätigkeit aufgehoben.