1. Streitig und zu prüfen ist, ob beim Beschwerdeführer ein rentenbegründender Gesundheitsschaden vorliegt bzw. ob erhebliche Zweifel an Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der bisher getroffenen Tatsachenfeststellungen bestehen, weshalb weitere Sachverhaltsabklärungen zu tätigen wären (vgl. Beschwerde Rechtsbegehren Ziff. 1 und 2).