1.2. Mit Neuanmeldung vom 12. Mai 2023 machte der Beschwerdeführer eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes unter anderem aufgrund eines Treppensturzes sowie psychischer Gründe geltend. Nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren mit Verfügung vom 4. September 2024 neuerlich ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. Oktober 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. Die angefochtene Verfügung sei vollumfänglich aufzuheben und dem Beschwerdeführer sei eine Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen.