Allfällige Befunde müssen denn auch nachvollziehbar und überzeugend durch ein medizinisch-diagnostisch fassbares Leiden mit Krankheitswert erklärbar sein (Urteil des Bundesgerichts 9C_231/2016 vom 1. Juni 2016 E. 2.2.2 mit Hinweis). Bei der Beurteilung von lic. phil. B._____ handelt es sich nicht um eine fachmedizinische Beurteilung; Psychologen bzw. Psychotherapeuten verfügen nicht über eine (fach-)ärztliche Qualifikation und sind somit nicht kompetent, Arbeitsunfähigkeiten zu attestieren (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_439/2024 vom 24. März 2025, E. 5.3.2. mit Hinweisen). Auf die durch lic.