4. 4.1. 4.1.1. Die Beschwerdeführerin bringt vor, auf die Beurteilung des RAD-Arztes Dr. med. C._____ könne nicht abgestellt werden. Aus den Berichten der behandelnden Ärzte und ihren eigenen im Rahmen der Haushaltsabklärung gemachten Angaben würden sich klare Belege für eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes ergeben (Beschwerde S. 6 ff.). Ebenso ergebe sich aus dem Gutachten von lic. phil. B._____ vom 18. Oktober 2024 klar, dass sie aus neuropsychologischer Sicht nur noch zu 30 % arbeitsfähig sei (Eingabe vom 2. November 2024 S. 2). Aufgrund dessen hätte die Beschwerdegegnerin zwingend eine neue medizinische Begutachtung anordnen müssen (Beschwerde S. 8).