2.3. Dr. med. C._____ führte in seiner Aktenbeurteilung vom 31. August 2023 aus, seit der Rentenzusprache sei mit der subcapitalen Humerusfraktur links eine wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit eingetreten. Eine dreimonatige Arbeitsunfähigkeitsdauer lasse sich damit plausibilisieren. Hinsichtlich des Beginns und Verlaufs der Arbeitsfähigkeit sei den Angaben der Taggeldversicherung (recte: Unfallversicherung) zu folgen.