2.2. Mit Eingabe vom 2. November 2024 reichte die Beschwerdeführerin ein von lic. phil. B._____, Fachpsychologin für Neuropsychologie FSP und Psychotherapie FSP, erstattetes neuropsychologisches Gutachten vom 18. Oktober 2024 zu den Akten und stellte folgende ergänzende Anträge: "1. Es sei das neuropsychologische Gutachten von Frau lic. phil. B._____ vom 18.10.2024 zu den Akten zu nehmen. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin die Kosten für das neuropsychologische Gutachten von Frau lic. phil. B._____ vom 18.10.2024 im Betrag von CHF 3'950.00 zu ersetzen."