zu. -3- 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 22. August 2024 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 26. September 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 22.08.2024 aufzuheben und es sei die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen des medizinischen Sachverhalts und neuerlicher Prüfung des Rentenanspruchs an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge."