Die Beschwerdegegnerin klärte erneut die berufliche, gesundheitliche und persönliche Situation der Beschwerdeführerin ab. Gestützt auf die Untersuchung des beratenden Arztes der Unfallversicherung vom 20. Dezember 2023, eine Abklärung an Ort und Stelle und nach Rücksprache mit dem RAD sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 22. August 2024 vom 1. September 2022 bis 31. Mai 2023 eine halbe Rente, ab 1. Juni bis 31. Dezember 2023 eine Rente in Höhe von 42.5 % einer ganzen Rente (bei einem Invaliditätsgrad von 47%) sowie ab 1. Januar 2024 eine Rente in Höhe von 51 % einer ganzen Rente (bei einem Invaliditätsgrad in derselben Höhe)