Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die 1967 geborene Beschwerdeführerin war zuletzt als Hausfrau tätig, als sie sich im April 2010 wegen der Folgen einer Hirnblutung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) anmeldete. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die berufliche, gesundheitliche und persönliche Situation ab und liess die Beschwerdeführerin insbesondere am 23. Januar 2012 bidisziplinär (neurologisch-psychiatrisch) begutachten.