Aufgrund der Schwankungen im Einkommen ist daher auf den Durchschnitt der in den letzten drei Jahren vor dem Unfall erzielten Einkommen abzustützen, wobei diese Einkommen zuerst auf das Jahr des Rentenbeginns zu indexieren sind, bevor der Durchschnitt berechnet wird. Das Valideneinkommen des Beschwerdeführers beträgt für das Jahr 2016 somit unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung (vgl. Bundesamt für Statistik (BfS) TA 1.1.10, Nominallohnindex 2011-2023, Männer, Ziff. C) Fr. 73’117.30 ([Fr 65’635.00 x 104.4 / 101.5 + Fr. 72’738.00 x 104.4 / 102.3 + 76’421.00 x 104.4 / 102.8] / 3). Unter Berücksichtigung der Nominallohn- - 16 -