Das Valideneinkommen für das Jahr 2016 betrage daher rund Fr. 75’243.00 und für das Jahr 2017 unter Berücksichtigung der Teuerung rund Fr. 76’221.00 (Beschwerde S. 20 f.). Beim Invalideneinkommen müsse ein leidensbedingter Abzug vom statistischen Medianwert in Höhe von 25 %, eventualiter von wenigstens 20 % beziehungsweise 10 %, vorgenommen werden, da er unter anderem vor dem Unfall rund 20 Jahre immer beim selben Arbeitgeber gearbeitet habe, er seinen rechten Fuss nicht kontrollieren könne und erhebliche Schmerzen habe (Beschwerde S. 23 f.).