5.5.2. Wichtigste Grundlage gutachterlicher Schlussfolgerungen bildet - gegebenenfalls neben standardisierten Tests - die klinische Untersuchung mit Anamneseerhebung, Symptomerfassung und Verhaltensbeobachtung (Urteil des Bundesgerichtes 8C_127/2022 vom 8. Juli 2022 E. 5.2.2. mit Hinweisen). Der Gutachter Dr. med. M._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und Facharzt für Neurologie, hat in seinem Teil-Gutachten vom 6. September 2023 sowohl eine Anamnese erhoben als auch die Symptome erfragt und das Verhalten des Beschwerdeführers beobachtet. Daraus erstellte er einen psychopathologischen Befund nach AMDP. Soweit Dr. med.