___ in seinem Teil-Gutachten vom 6. September 2023 (VB 202.5 S. 8) ausführen, 1.5 Jahre nach dem Unfall vom 27. November 2015 und der Nervenschädigung der Nerven peronaeus communis und tibialis rechts, das heisse ab Juni 2017, könne mit keiner weiteren wesentlichen Besserung der Nervenschädigung mehr gerechnet werden, weshalb aus neurologischer Sicht ab Juni 2017 von einer 80%igen Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in einer angepassten Tätigkeit auszugehen sei.