Weshalb Dr. med. G._____ dem Beschwerdeführer gestützt auf die Ergebnisse seiner neurologischen Untersuchung eine vollständige Arbeitsunfähigkeit auch für angepasste Tätigkeiten attestiert, ergibt sich aus dem Bericht vom 23. Januar 2024 hingegen nicht und ist auch nicht nachvollziehbar. Dr. med. G._____ scheint sich denn auch überwiegend auf die subjektiven Angaben des Beschwerdeführers zu stützen, wenn er ausführt, die Schmerzen hätten zugenommen und es lägen ein Schwankschwindel sowie ein Taubheitsgefühl im Gesicht links vor (BB 4 im Verfahren VBE.2024.493). Wie Dr. med.