Der EEG-Befund sei in den Grenzen der Norm. Gemäss cerebro-vaskulä- rer Doppleruntersuchung und Duplex-Sonographie mit Farbcodierung sei die A. vertebralis rechts entweder anlagebedingt artretisch oder habe sich im Verlauf verschlossen. Ansonsten liege eine unauffällige extra- und transkranielle Carotis- und Vertebralis-Dopplersonographie vor, insbesondere bestünden keine Hinweise für traumatische Gefässschäden (BB 4 im Verfahren VBE.2024.493). Dass der Beschwerdeführer gesundheitlich eingeschränkt ist mit Auswirkung auf seine Arbeitsfähigkeit in angestammter und angepasster Tätigkeit, ist unumstritten. Weshalb Dr. med.