, seit 27. Juni 2024 Facharzt für Chirurgie und seit 15. August 2024 Facharzt für Gefässchirurgie, Kantonsspital K._____, führten im Operationsbericht zur ersten, noch am Unfalltag durchgeführten Operation vom 27. November 2015 aus, der Beschwerdeführer sei auf sämtliche Komplikationsmöglichkeiten sowie auf eine nachfolgende Zweitoperation hingewiesen und über die Möglichkeit einer intraoperativen Dermatofaszitomie aufgeklärt worden (VB 2.34). Auch diesem Bericht lässt sich keine längerdauernde Bewusstlosigkeit entnehmen.