5.4.2. Der Gutachter Dr. med. H._____, Facharzt für Neurologie, führte in seinem Teilgutachten vom 11. September 2023 gestützt auf seine Untersuchungen aus, es liege unter anderem ein chronisches Schmerzsyndrom im Bereich der HWS und LWS vor. Zudem führte er als Diagnose einen chronischen Migränekopfschmerz auf, wobei es sich differentialdiagnostisch auch um Kopfschmerzen bei Medikamenten-Übergebrauch handeln könne. Sodann führte er aus, nach dem Unfall sei es wohl noch zu einer Bewusstlosigkeit gekommen, so dass bei berichtetem Sturz auf den Hinterkopf ein Schädel- Hirn-Trauma zu verzeichnen gewesen sei. Sichere klinische Residuen hiervon seien nicht auffällig (VB 202.5 S. 9).