5.4. 5.4.1. Gegen die neurologische Beurteilung im SMAB-Gutachten bringt der Beschwerdeführer vor, es sei nicht nachvollziehbar, wieso sich die Arbeitsfähigkeit im Juni 2017 plötzlich von 0 % auf 80 % erhöht habe. Zudem seien die Diagnosen unvollständig und es sei unklar, welche Diagnosen nun genau Auswirkung auf seine Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit hätten. Zudem seien die Berichte von Dr. med. G._____, Facharzt für Neurologie, vom 20. März 2019 (VB 130.10 S. 4 ff.) sowie vom 23. Januar 2024 (vgl. Beschwerdebeilage [BB] 4 im Verfahren VBE.2024.493) ungenügend berücksichtigt worden.