Zudem führt der Gutachter D._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, welcher den Beschwerdeführer im Rahmen der Begutachtung ausführlich untersucht hat, nachvollziehbar aus, beim Beschwerdeführer werde ein Eingliederungspotential in einer angepassten Tätigkeit vollumfänglich gesehen. Der Beschwerdeführer sei in der Lage, körperlich leichte bis mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Sitzen, zeitweilig im Gehen und Stehen, zu verrichten. Tätigkeiten mit einem erhöhten Anspruch an die Standsicherheit wie auf Leitern, Treppen oder Gerüsten sollten vermieden werden.