5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin, ev. des Staates. Dem Beschwerdeführer sei dabei eine Parteikostenentschädigung zuzusprechen. Auf Nachfrage wird eine Kostennote eingereicht, die diesen Anspruch beziffert." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2024.540 erfasst. 3.2. Mit Vernehmlassung vom 3. Februar 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde im Verfahren VBE.2024.540.