3. Es sei die Beschwerde des Beschwerdeführers gegen die Beschwerdegegnerin vom 11.09.2024 (Ref.-Nr. aaa; Betrifft bbb) - hängig vor dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau, VBE.2024.493) – vollumfänglich gutzuheissen. 4. Verfahrensantrag Die Verfahren bezüglich der vorliegenden Beschwerde sei mit dem bereits hängigen Verfahren der Parteien vor dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau, VBE.2024.493, zusammenzulegen und dabei über beide Beschwerden zugleich zu entscheiden. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin, ev. des Staates.