" 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin an den Beschwerdeführer vom 22.10.2024 (Ref.-Nr. ccc; Betrifft bbb) sei aufzuheben. 2. 2.1 Die Beschwerdegegnerin sei zu verpflichten, dem Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.11.2016 bis 30.09.2024 eine Zahlung von mindestens Fr. 161’945.- zu leisten 2.2 Eventualiter sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, eine neue Verfügung bezüglich ihrer Zahlungen an den Beschwerdeführer für den Zeitraum 01.11.2016 bis 30.09.2024 im Sinne der Erwägungen zu erlassen.