2.2. Mit Vernehmlassung vom 20. November 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde im Verfahren VBE.2024.493. -4- 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. Dezember 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren VBE.2024.493 beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. 3. 3.1. Gegen die Verfügung vom 22. Oktober 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. November 2024 ebenfalls fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: