Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen sowohl bezüglich aller Einwandverfahren vor der Beschwerdegegnerin als auch im vorliegenden Verfahren vor Versicherungsgericht zu Lasten der Beschwerdegegnerin respektive des Staates, unter Zusprechung einer Parteikostenentschädigung an den Beschwerdeführer respektive dessen Rechtsvertreter im Umfang einer noch einzureichenden Kostennote. 4.2 Eventualiter sei die Sache zur Entscheidung gemäss Ziff. 4.1 vorstehend an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen." Dieses Verfahren wurde unter der Nummer VBE.2024.493 erfasst.