" 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin an den Beschwerdeführer vom 11.09.2024 (Ref.-Nr. aaa; Betrifft bbb) sei aufzuheben. 2. 2.1 Dem Beschwerdeführer sei mit Wirkung ab 01.11.2016 eine volle Rente der schweizerischen Invalidenversicherung zuzusprechen. 2.2 Eventualiter sei die Sache zwecks Erlass einer Verfügung gemäss Ziffer 2.1 vorstehend an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen.